Hier im Überblick, was im Jahr 2019 vom NABU Leonberg alles stattgefunden hat.

 

Bilder 2019 - Eine Auswahl von Bildern aus dem Jahr 2019

Jahreshauptversammlung 2019

Vogelexkursionen 2019

Pferdemarkt-Umzug 2019

Besuch Biogasanlage 2019

Blühende Gärten 2019

Felsensägemühle 2019

Batnight 2019

Busfahrt an den Federsee 2019

Dies und Das im Jahr 2019 - u.a. Forum-Termine

 


Vogel des Jahres 2019 - Feldlerche

  Bild: Manfred Delpho

Zitat von der "Vogel-des Jahres-Webseite" des NABU:

"Es kommt selten vor, dass wir einen Vogel zum zweiten Mal als Vogel des Jahres ausrufen. Die Feldlerche war es schon einmal, und zwar 1998. Schon damals warnten wir davor, dass der begabte Himmelsvogel in vielen Gebieten Deutschlands selten oder gar aussterben wird. Seitdem ist mehr als jede vierte Feldlerche aus dem Brutbestand in Deutschland verschwunden.

Mit ihrem Gesang von der Morgendämmerung bis zum Abend läutet die Feldlerche alljährlich den Frühling ein. Doch der Himmel über unseren Feldern ist stummer geworden: Die Intensivierung der Landwirtschaft nimmt Feldvögeln den Lebensraum. Die Feldlerche soll als Jahresvogel stellvertretend für sie und anklagend für die katastrophale Landwirtschaftspolitik in Berlin und Brüssel stehen."


Gesetz-Entwurf durch Volksbegehren

Die Halbierung der Pestizide, deutlich mehr Öko-Landbau und mehr Lebensräume: Baden-Württemberg hat einen ambitionierten Gesetzentwurf gegen das Arten- und Höfesterben auf den Weg gebracht.

 

Zu diesem Ergebnis kommt der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen“, zu dem 13 Verbände und Organisationen gehören.
Deswegen hat der Trägerkreis einstimmig beschlossen, den von den Ministern präsentierten Gesetzentwurf für mehr Artenschutz als Alternative zum ursprünglich gestarteten Volksbegehren zu akzeptieren.
Die Mobilisierung für das Volksbegehren, die seitdem 15. Oktober ruht, wird nicht wieder aufgenommen.

 

Sehen Sie hier eine kurzes Video von Johannes Enssle, dem Landesvorsitzenden des NABU Baden-Württemberg - es lohnt sich!

 

Wer den gesamten Text des Gesetzentwurfes lesen möchte, kann das hier tun.